Eine Klimawandel-Anpassungsmaßnahme der KLAR! Amstetten Nord & KLAR Amstetten Süd


Wir suchen Trinkbrunnen!

In jeder Gemeinde der Region Amstetten soll es zumindest einen öffentlichen Trinkbrunnen geben! - Das ist eines der Ziele der KLAR!
Neben den 14 neu geschaffenen Trinkbrunnen gibt es auch schon viele bestehende Trinkbrunnen, welche in einer Google-Karte gesammelt werden.

Öffentliche Trinkwasserspender bitte per E-Mail mit Standortname, Foto und Adresse bzw. Koordinaten an klima@gda.gv.at senden

Wasser ist Abkühlung!

Abkühlung an heißen Orten oder an Orten wo der Durst besonders groß ist. 
Ziel der KLAR! Amstetten ist es in allen 35 Mitgliedgemeinden einen neuen Trinkbrunnen für die Öffentlichkeit zu errichten. 
Überlegen Sie wo ein Trinkbrunnen in Ihrer Gemeinde gut ankommen würde und bestellen Sie gleich bei unseren regionalen Partnerbetrieben einen Trinkbrunnen.

Aus der Region - für die Region!

Die KLAR! konnte mit regionalen Schlosserbetrieben neue und individuell angefertigte Modelle kreieren. 
Diese hochwertigen Modelle sind durchdacht, leicht zu installieren, nahezu wartungsfrei und sicher vor Vandalenakten.
Die Trinkbrunnen lassen sich auch frei nach ihren Wünschen anpassen und in unterschiedlichen Ausführungen herstellen. 
Nehmen Sie auch das Angebot in Anspruch Sprüche, Gemeindewappen oder Logos direkt eingravieren oder anbringen zu lassen!

Ein Projekt zum Nachmachen

"Öffentliche Trinkbrunnen sind willkommene Durstlöscher und werden von der Bevölkerung sehr gerne angenommen. Die finanziellen Aufwände für die Errichtung halten sich in Grenzen, deshalb sollte es für KLAR! Regionen ein leichtes sein auch in Ihren Gemeinden öffentliche Trinkbrunnen zu installieren!" - Klemens Willim (KLAR! Manager)

Best-Practice-Beispiel_Trinkbrunnen_KLAR_Amstetten.pdf

Best-Practice Trinkbrunnen KLAR! Amstetten


Drei Betriebe aus der Region

Unser Anliegen ist es regional produzierte und hochqualitative Trinkbrunnen für Gemeinden vorzustellen.
Die Modelle unserer regionalen Partnerbetriebe entsprechen dem Qualitätskriterienkatalog des NÖ Beschaffungsservice.

Nehmen Sie für eine Bestellung Kontakt mit dem jeweiligen Betrieb auf und geben sie bekannt, dass Sie Mitgliedsgemeinde der KLAR! Amstetten sind!

Fa. metallPox GmbH - Vertreibspartner Citybull

Die Firma metallpox (ehem. Schiefer) ist seit Beginn des KLAR!-Projektes dabei und kreierte eigens dafür zwei der ersten Modelle. Seither wurden die Modelle stets verbessert und den Wünschen der Gemeinden angepasst. 
Ihr Ansprechpartner für Bestellungen ist die Firma Citybull. 

Produktbeschreibungen und Kontaktdaten finden Sie unter folgenden Links:

Vergessen Sie bei der Preisanfrage und Bestellung nicht anzugeben, dass Sie Mitgliedsgemeinde der KLAR! Amstetten sind!

Fa. Meisl GmbH

Die Firma Meisl in Grein baut auf langjährige Expertise in der kommunalen Wasserversorgung.
Der Spezialist für Edelstahlkonstruktionen ist von Anfang an in das KLAR!-Projekt involviert und fertigte eigens dafür zwei Modelle die den Qualitätskriterien für öffentliche Trinkbrunnen entsprechen.

Produktbeschreibungen und Kontaktdaten finden Sie unter folgenden Links:

Vergessen Sie bei der Preisanfrage und Bestellung nicht anzugeben, dass Sie Mitgliedsgemeinde der KLAR! Amstetten sind!

Fa. Wasserfranz – Günther GmbH

Die Marke WASSERFRANZ der Günther GmbH aus St. Georgen am Ybbsfelde bietet mit "WASSERFRANZ Public" mehrere Produkte für den öffentlichen Bereich.
Das Angebot wird laufend erweitert und bietet langlebige, robuste Produkte die überall dort sinnvoll sind, wo sie von vielen Menschen genutzt werden und daher im öffentlichen Bereich entsprechend nachhaltig, aber auch preiswert sind.
Die Trinkbrunnen werden in Österreich produziert.

Produktbeschreibungen und Kontaktdaten finden Sie unter folgenden Links:

Vergessen Sie bei der Preisanfrage und Bestellung nicht anzugeben, dass Sie Mitgliedsgemeinde der KLAR! Amstetten sind!


750 EUR trägt die KLAR! Amstetten

  • Es handelt sich um eine Beteiligung der KLAR! an den Errichtungskosten für einen Trinkbrunnen in einer Mitgliedsgemeinde der KLAR!-Amstetten und dient der Sichtbarmachung der KLAR! in der Region.
    Gedeckt werden Kosten für Anschaffung, Montage, Bau- und Grabungsarbeiten sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
  • Die Logos der KLAR!, des GDA sowie des Klima- und Energiefonds müssen sichtbar auf dem Trinkbrunnen angebracht sein. Dafür gelten wetterfeste Gravuren, Metallschilder und Sticker (nur bei glatten und gut haftenden Oberflächen).
    Sie können kostenlos vorgefertigte Sticker beim KLAR!-Büro bestellen.
  • Zum Erhalt der Unterstützung senden Sie bitte bis 31.06.2025 ein Foto des aufgestellten Trinkbrunnens, mit den angebrachten Logos, an klima@gda.gv.at
  • Die Unterstützung  kann für Trinkbrunnen, die ab dem 01.07.2022 angeschafft wurden, auch rückwirkend beantragt werden. Auf diesen müssen jedoch die oben angeführten Logos nachträglich angebracht werden.
  • Wenn Sie den Trinkbrunnen nicht gleich errichten möchten, ist auch ein Foto des eingelagerten Brunnens mit den aufgebrachten Logos gültig.
  • Jede Mitgliedsgemeinde der KLAR! Amstetten Nord und Süd kann während der Umsetzungsphase von 01.07.2022 bis 31.06.2025 einmal pro Jahr, gesamt maximal drei Mal um die Unterstützung ansuchen. 
    Dies gilt solange bis das Budget der-KLAR! Maßnahme ausgeschöpft ist.

Weitere Informationen erhalten Sie beim GDA bei Klemens Willim 07475/53340 211, Katharina Walcher 07475/53340 216 oder klima@gda.gv.at

Die Logos für den KLAR!-Bonus zum Download:


Jetzt 500 EUR Landesförderung sichern!

Trinkbrunnen von Gemeinden- Förderung

Für ortsfeste Trinkbrunnen im öffentlichen Bereich im Freien zur Konsumation von Trinkwasser kann ein Pauschalbetrag von € 500,00 pro Stück aus Mitteln des NÖ Wasserwirtschaftsfonds gewährt werden. Nach Genehmigung in der Kuratoriumssitzung des NÖ Wasserwirtschaftsfonds erfolgt die Bewilligung und Auszahlung der Förderung. Die Prüfung der Endabrechnungsunterlagen und die endgültige Entscheidung über die förderfähigen Maßnahmen erfolgt durch die Abteilung Siedlungswasserwirtschaft des Amtes der NÖ Landesregierung. Die Antragstellung hat schriftlich mit den entsprechenden Beilagen (Kopie Rechnung und Zahlungsbeleg(e), Foto(s) bzw. Nachweise(e) der Errichtung) nach Projektumsetzung bis maximal 12 Monate nach Schlussrechnungslegung (Datum der Schlussrechnung) zu erfolgen. 

Folgende Mindestanforderungen an den Trinkbrunnen sind zu erfüllen:

  • Befüllen von Trinkflaschen ist möglich
  • Selbstschlussarmatur (Wasserfluss wird nach gewisser Zeit automatisch gestoppt)
  • Bedienung durch Kinder ist möglich

Download Trinkbrunnen von Gemeinden- Förderansuchen NÖ Wasserwirtschaftsfonds: https://www.noe.gv.at/noe/Wasser/Trinkbrunnen_von_Gemeinden_Foerderung.html 

Ihre Kontaktstelle des Landes

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Siedlungswasserwirtschaft Landhausplatz 1, Haus 7a3109 St. PöltenE-Mail: post.wa4@noel.gv.at

Tel: 02742/9005-14421
Fax: 02742/9005-16770